1. Bad Vilbeler Karneval Verein Fidele Sandhasen e. V.

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Datenschutzordnung des Vereins 1. Bad Vilbeler

Karneval Verein e.V. Fidele Sandhasen

 

Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.

 

Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt über die Beitrittserklärung eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (durch Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO). Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social-Media Plattform des Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.

 

Beitritt zum Verein

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:

 • Vor- und Zuname

• Geschlecht

• Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)

• Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)

• Geburtsdatum

• Bankverbindung.

 

Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht. 

 

Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten unwiderruflich gelöscht.

 

Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände

Als Mitglied der Verbände Interessengemeinschaft Mittelrheinischer Karneval 1946 e.V. und Bund Deutscher Karneval e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an die Verbände übermitteln:

• Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung der Verbände oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie 

• Anmeldung zu Lehrgängen der Verbände oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon

• Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen der Verbände oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon 

 

Die Übermittlung der zuvor genannten Daten erfolgt gemäß den aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

Pressearbeit

Der Verein informiert die Tagespresse über anstehende Veranstaltungen und besondere Ereignisse. Ferner erfolgt eine nachträgliche Berichterstattung über eben diese. Darüber hinaus veröffentlicht der Verein einzelne Artikel i. S. d. Mitgliederwerbung (Trainingszeiten, Ansprechpartner usw.). Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. 

 

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung der Fastnachts-Veranstaltungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten über die folgenden Print- und Online Medien bekannt:

 

- Tagespresse

- „Der Sandhas'“ (einmal jährlich erscheinende Vereinszeitschrift)

- Homepage des Vereins

- Social-Media Plattformen.

 

Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung in den zuvor genannten Medien. 

 

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert (bspw. Übungsleiter). Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

 

Datenschutzbeauftragte/r des Vereins

Wir haben für unseren Verein keine/n Datenschutzbeauftragte/n bestellt:

 

Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht die Aufsichtsbehörde des Landes Hessen zur Verfügung. Die Beschwerde kann online unter https://datenschutz.hessen.de eingereicht werden 

Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!

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